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Im Auswahlverfahren für einen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle sind Regionalkonferenzen eines der im Standortauswahlgesetz vorgeschriebenen Beteiligungsformate.
Die Regionalkonferenzen begleiten die einzelnen Verfahrensschritte und laden interessierte Bürger*innen in den betroffenen Regionen, sowie aus den Nachbarstaaten, dazu ein, sich langfristig zu beteiligen. Wie der Name vermuten lässt, vertreten Regionalkonferenzen die Interessen ihrer Region und informieren die regionale Öffentlichkeit.
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